Mit dem Sprung auf die Versionsnummer 2.0 gehen bei unserer Strahlenschutzmanagement-Software weitreichende Neuerungen einher. Wir haben RaDoClid an die Änderungen des Strahlenschutzgesetzes von 2019 angepasst, damit wir unseren Kunden auch weiterhin eine effiziente und rechtskonforme Lösung für Strahlenschutzmanagement bieten können. Zusätzlich haben wir die Benutzeroberfläche grundlegend erneuert und ein moderneres Design eingeführt.
Die Gesetzesänderungen aus 2019 befassen sich unter anderem mit der einheitlichen Regelung der Generierung und Vergabe von Strahlenschutzregisternummern (SSR-Nummern). Alle beruflich strahlenexponierten Personen oder Inhaber eines Strahlenpasses müssen nun eine individuelle, vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) generierte, Nummer zugewiesen bekommen. Diese Nummer ersetzt auch die nun nicht mehr gültigen Strahlenpassnummern und wird aus der Sozialversicherungsnummer und den Personendaten der zu überwachenden Person erstellt. (Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Infoseiten des BfS)
Diese neuen SSR-Nummern können jetzt ganz einfach per Knopfdruck in RaDoClid 2.0 erstellt werden, da wir eine digitale Schnittstelle mit dem Onlineportal des BfS entwickelt haben. Dadurch ermöglichen wir unseren Kunden weiterhin die Einhaltung des aktuellen Strahlenschutzgesetzes und haben zusätzlich weitere Hürden abgebaut, um die Benutzung noch effizienter zu gestalten. Aktuelle Datenschutzstandards haben wir dabei selbstverständlich zusammen mit dem BfS umgesetzt.
Wie weiter unten zu sehen ist, wurde auch die RaDoClid Benutzeroberfläche modernisiert und durch ein neues Design aufgefrischt.